Die Praxis Duda ist jetzt anerkannte Lehrpraxis, akkreditiert durch die Landeszahnärztekammer Hessen in Zusammenarbeit mit dem Zahnärztlichen Universitäts-Institut Carolinum an der Frankfurter Universitätsklinik
Dieser Kompetenzgewinn kommt natürlich in erster Linie Ihnen, unseren Patienten zugute!
Ihr Praxisteam
"gesetzliche Härtefallregelung bei Zahnersatz", gültig ab 1. Januar 2015
Für Zahnersatz in Form von Prothesen, Brücken und Zahnkronen gibt es eine vollständige Befreiung vom Eigenanteil, wenn eine Regelversorgung angefertigt wird und wenn das Brutto-Einkommen / Familieneinkommen monatlich
€ 1.134,00 bei Alleinstehenden
€ 1.559,25 mit einem Angehörigen
€ 1.842,75 mit zwei Angehörigen
€ 2.126,25 mit drei Angehörigen
nicht übersteigt. (Angaben ohne Gewähr)
Je nach Einkommenssituation kann es oberhalb dieser Grenzen auch zu einer teilweisen Befreiung kommen.
Ob und in welcher Höhe Ihnen im Einzelfall eine Vergünstigung zusteht, kann Ihnen nur Ihre Krankenkasse verbindlich mitteilen. Entscheidend ist die Angabe unter Zuschußfestsetzung auf dem Heil- und Kostenplan.